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EGS Verwertungsgesellschaft Vernichtung aller Unterlagen nach Ende der Aufbewahrungsfrist

Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vernichten wir alle Unterlagen unter Berücksichtigung der Regelungen des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).

Wir vernichten jede Art von Unterlagen und Datenträgern. Als Nachweis für die Vernichtung Ihrer Unterlagen erhalten Sie ein Vernichtungszertifikat nach BDSG.

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