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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bewertung und Begutachtung von beweglichen und unbeweglichen Sachen

1. Die nachstehend bezeichneten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in alle uns erteilten Aufträge einbezogen. Uns erteilte Aufträge werden wir nach bestem Wissen und Gewissen anhand der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen ausführen. Es gilt Dienstvertragsrecht im Sinne einer Geschäftsbesorgung gemäß §§ 611, 675 BGB.

2. Für die Richtigkeit der uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen übernehmen wir keine Haftung. Die uns zur Verfügung gestellten und sonstigen Unterlagen in bezug auf die Bewertungsgegenstände werden von uns nicht auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüft.

3. Das Auftragsverhältnis endet durch Erfüllung oder ordentliche Kündigung. Die Anwendung des § 627 BGB ist ausgeschlossen.

4. Für Fahrlässigkeit übernehmen wir keine Haftung. Unsere Haftung für grobe Fahrlässigkeit wird auf 50.000 EURO begrenzt. Sie beträgt aber mindestens den zweifachen Honorarsatz ohne Mehrwertsteuer. Nach Ablauf eines Jahres nach Rechnungsdatum verjähren Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers. Gegen uns gerichtete Schadenersatzansprüche verjähren 6 Monate nach dem Schadensfall, spätestens aber 2 Jahre nach Beendigung des Auftragsverhältnisses. Unternehmerische Entscheidungen des Auftraggebers gehen unseren Empfehlungen und Vorschlägen vor. Ein wirtschaftlicher Erfolg dieser Entscheidung gehört nicht zum Auftragsgegenstand.

5. Ein Auftragsverhältnis entsteht erst, wenn ein schriftlich erteilter Auftrag angenommen worden ist. Änderungen zu diesem bedürfen der Schriftform.

6. Die Bezahlung der Leistung ist grundsätzlich acht Werktage nach Rechnungslegung fällig.

7. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist Zwickau. Dieser Gerichtsstand gilt auch für Scheckverbindlichkeiten und Mahnverfahren.

8. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorgenannten Klauseln berühren nicht die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für online-Versteigerungen oder freihändigen Verkauf gem. § 34 b GewO

1. Mit der Teilnahme an online-Versteigerungen oder dem freihändigen Verkauf erkennen Sie die nachfolgenden Bedingungen an. Für die Teilnahme an online-Versteigerungen ist eine vorherige Registrierung notwendig.

2. Die einzelnen Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Veräußerung befinden. Für eine bestimmte Beschaffenheit sowie Mängel, Fehler, Schäden, Vollständigkeit und besondere Eigenschaften wird keine Gewähr geleistet. Technische Informationen, Daten, Maße und Baujahre sind unverbindlich. Die vorherige Besichtigung der Kaufgegenstände wird daher ausdrücklich empfohlen.

3. Änderungen bezüglich der Positionen behalten wir uns vor.

4. Für Übereinstimmung zwischen Fotos und technischer Beschreibung sowie Positionsnummer wird keine Gewähr übernommen.

5. Bei online-Versteigerungen erfolgt der Zuschlag computergestützt zum Ablauf der Gebotsfrist. Den Zuschlag erhält das Höchstgebot zzgl. 18 % Versteigerungsgebühr und gesetzlicher MwSt. auf den Gesamtnettobetrag für alle beweglichen Sachen. Beim freihändigen Verkauf von beweglichen Sachen ist zzgl. zum Nettokaufpreis eine Veräußerungsgebühr von 18 % plus der gesetzlich geltenden MwSt. zu zahlen; für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Immobilien ist zuzüglich zum Kaufpreis eine Veräußerungsgebühr objektabhängig zwischen 2 und 6 % zzgl. der gesetzlich geltenden MwSt. zu zahlen.

6. Jedes Gebot kann ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen werden.

7. Die Höhe der Gebote und Bieterschritte wird vom Versteigerer nach seinem Ermessen für die ganze Versteigerung oder für einzelne Gegenstände besonders bestimmt.

8. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines weiteren Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet der Versteigerer den Zuschlag.

9. Entstehen Streitigkeiten über das letzte Gebot, so kommt der Verkaufsgegenstand nochmals zur Versteigerung.

10. Der Meistbietende ist an sein Gebot gebunden, während der Versteigerer berechtigt ist, einen Zuschlag nur unter Vorbehalt zu erteilen.

11. Ein Bieter, welcher für einen Auftraggeber kauft, haftet neben diesem als Selbstschuldner.

12. Der Kaufgegenstand gilt mit dem Zuschlag als dem Käufer übergeben, womit auch die Haftung und Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchdiebstahl auf den Käufer übergehen. Der Erwerb der Gegenstände geschieht unter ausdrücklichem Verzicht auf jede Reklamation.

13. Das Eigentum geht jedoch erst nach vollständiger Zahlung und Einlösung der Zahlungsmittel an den Käufer über.

14. Der Käufer ist zur Abnahme der ersteigerten Gegenstände verpflichtet.

15. Die Zahlung der ersteigerten Gegenstände zzgl. Provision und MwSt. muss am Versteigerungstag geleistet werden. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, wird der Kaufgegenstand nochmals versteigert. Zu einem weiteren Gebot wird der erste Käufer nicht zugelassen, für den Mindererlös bleibt er haftbar, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Aufrechnungen sind nicht statthaft.

16. Alle Zahlungen sind nur an den Versteigerer oder dessen beauftragten Mitarbeiter zu leisten.

17. Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Nebenleistungen im eigenen Namen für Rechnung des Auftraggebers einzuziehen und einzuklagen.

18. Wenn gegen den Käufer eine Zwangsvollstreckung stattfindet oder droht, kann der Versteigerer jederzeit vor Fälligkeit die Zahlung verlangen.

19. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung einer nochmaligen Prüfung; Irrtum vorbehalten.

20. Zahlungen sind grundsätzlich in bar oder per Überweisung vorzunehmen; bei Zahlungen mit Scheck gelten diese nur in Verbindung mit einer unwiderruflichen Bankbestätigung.

21. Die ersteigerte Ware muss innerhalb der angegebenen Termine vollständig abgeholt werden.

22. Sollte der Abholtermin überschritten werden, so haftet der Käufer für sämtliche Folgekosten, z.B. der weiteren Lagerung, Demontage und evtl. Auslagerung.

23. Der Käufer ist für die Demontage und den Transport selbst verantwortlich.

24. Für Beschädigungen, die durch den Käufer oder dessen Beauftragte verursacht werden, haftet der Käufer.

25. Das Betreten und Befahren des Geländes des Verkäufers zum Zwecke der Besichtigung oder der Teilnahme an der Versteigerung erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung und Abholung wird keine Haftung übernommen.

26. Für alle zum Verkauf stehenden Objekte, welche freihändig verkauft werden, gelten ebenfalls die hier aufgeführten Bedingungen.

27. Vorstehende Bedingungen sind Bestandteil eines jeden Kaufvertrages unserer Versteigerungen und der Freiverkäufe.

28. Gerichtsstand ist Zwickau.

29. Druckfehler und Irrtum vorbehalten.

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